| In den vergangenen Jahren wurde ein System zum Nachhaltiger Fischbesatz entwickelt und erprobt Vereinsbestimmungen das Gewässer darf in der Zeit von einer Stunde vor dem Sonnenaufgang bis 24 Uhr befischt werden. das Befischen ist mit einer Angeln erlaubt. es dürfen nur Kunstköder verwandt werden das Verwenden von Fahrzeugen zum Fischfang ist verboten. das Einwaten ist vom 1.Mai bis 31. Dezember erlaubt, wobei die im Laichgeschäft befindlichen Fische nicht gestört werden dürfen. Störungen der Uferangler ist zu Vermeiden. der Gesamtfang darf 10 Pfund pro Tag nicht überschreiten. Davon maximal 5 Pfund Weissfische, maximal drei Edelfische (Forelle, Äsche, Saibling) jedoch nur ein Karpfen bzw. 1 Hecht oder 1 Zander gefangene Fische dürfen nur in Textilköchern gehältert werden beim Spinnangeln ist das Blinkern bis einschliesslich Grösse 3 nur mit einem Einzelhaken erlaubt. Ab Grösse 4 kann ein Drillingshaken verwendet werden. In der Forellenschonzeit ist das Fischen mit dem sogenannten „Tiroler Hölzchen“ oder in gleicher Weise untersagt Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung 2009 ist die Äsche ganzjährig geschützt. Schonstrecke Zum Schutz unserer Fischbrut, ist der Flusslauf, von ca. 350 m vor dem Zusammenfluss mit dem Wehrkanal bis zur Wehrkrone, als Schongebiet zu betrachten. Das Beangeln ist in diesem Bereich untersagt. - Tagesangelscheine für Los 5
sind bei unserem Geschäftsführer Elmar Eichhorn Tel.: 0651 65553 unserem Kassierer Jürgen Weiland 0651 63937 Kontakt oder bei der Geschäftsstelle im Haus der Fischerei erhältlich. |